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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Mit der betrieblichen Krankenversicherung Ihre Arbeitgeber-Marke stärken

    Höhere Beiträge, weniger Leistungen. So kann man die Performance der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfassen. Wer seinen Mitarbeitern mehr Leistungen bieten will, sollte sich mit der „betrieblichen Krankenversicherung“ (bKV) befassen. Damit diese Leistung bei Ihren Mitarbeitern weder Lohnsteuern noch SV-Beiträge auslöst, müssen Sie als Arbeitgeber bei der individuellen Vertragsgestaltung gehörig aufpassen. PBP stellt Spielregeln und Ausprägungen der bKV vor.

    Darum geht es bei der bKV

    Die bKV ist eine arbeitgeberfinanzierte Absicherung für den Krankheitsfall. Als Arbeitgeber können Sie so die Versicherungen nach Bedarf, finanziellen Möglichkeiten und ggf. auch nach den Wünschen Ihrer Mitarbeiter vereinbaren.

     

    Zu den Tarifmodulen gehören regelmäßig Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlungen, Krankentagegeld, Zahnzusatzversicherung, alternative Heilbehandlungen, Unterstützung bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen oder eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können so Leistungen beanspruchen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgehen. Genau das macht die bKV attraktiv. Ein weiterer Vorteil ist, dass viele Versicherer bei der bKV auf die obligatorische Gesundheitsprüfung verzichten.