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  • 29.04.2022 · Nachricht · VOB/B

    Bauausführung: Mehrmengen müssen bezahlt werden

    | Mengenermittlungen, die das Planungsbüro im Zuge der Lph 6 erarbeiten muss, treffen nicht immer zu. Das gilt vor allem, wenn zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Planungsgrundlagen vorgelegen haben. In dem Fall kann der Auftragnehmer Mehrmengen, die beim Bodenaustausch angefallen sind, abrechnen, ohne den Auftraggeber vorher darüber informiert zu haben. Das hat das OLG München im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |