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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Kostentoleranzen bei bepreisten Leistungs-verzeichnissen: So vermeiden Sie Ärger

    | Stehen dem Planer bestimmte Toleranzen zu, wenn die Kosten auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse (LV) den Wert aus der Kostenberechnung übersteigen? Wie groß ist der Toleranzrahmen? Kann der Auftraggeber bei jeder Diskrepanz zwischen bepreistem LV und Kostenberechnung von Ihnen verlangen, dass Sie die Planung ändern, um den Betrag aus der Kostenberechnung wieder zu erreichen? Oder gilt das nur, wenn ein Kostenziel oder eine Kostenobergrenze vereinbart ist? Diese Fragen werden in der „HOAI 2013-Praxis“ heiß diskutiert. |

    Beispiel aus der Praxis

    Das nachfolgende Beispiel schildert eine typische - und ungute - Situation:

    • Beispiel

    Ein bepreistes LV hat nach der Ausführungsplanung für Schlosserarbeiten für gestaltete Treppengeländer einen Betrag von 83.000 Euro ergeben. In der Kostenberechnung war dafür ein Betrag von 75.000 Euro erfasst. Der Bauherr verlangt eine Planungsänderung. Ziel: Die Kosten auf 75.000 Euro zu reduzieren. Vier Wochen später (nach Planungsänderung) ist die Submission. Sie ergibt, dass das wirtschaftlichste Angebot bei 67.000 Euro liegt. Die Planungsänderung war also nicht nur fachlich unnötig. Sie hat auch unnötigen Aufwand und Terminverschiebungen verursacht.