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  • · Fachbeitrag · Schnittstellenmanagement (Teil 2)

    Wo liegt die Leistungsgrenze zwischen der Gebäude- und der Freianlagenplanung?

    | Das Schnittstellenmanagement zwischen der Gebäudeplanung und der Planung der Freianlagen ist in der HOAI nicht geregelt. Daher obliegt es den Vertragspartnern, bei Planungsbeginn die Schnittstellen konkret zu vereinbaren. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erläutert Ihnen PBP in diesem Teil 2 der neuen Serie „Schnittstellenmanagement“. |

    Allgemeines zur Schnittstellenregelung

    Wer was zu erbringen hat, ist zwischen der Gebäudeplanung und Freianlagenplanung oft umstritten. Die HOAI enthält dazu wenig Aussagen. Als Preisrechtsregelung kann sie das auch nicht. Daher sind die beteiligten Planungsbüros gefordert, bereits im Zuge der Lph 2 die Schnittstellen abzugrenzen.

     

    Die Vereinbarung der Schnittstellen ist auch erforderlich, um zu klären, wer für welche Koordination- und Integrationsleistungen der weiteren an der Planung Beteiligten verantwortlich ist. Denn auch die Koordinations- und Integrationsleistungen betreffen nur das eigene Objekt.