28.01.2016 · Fachbeitrag · Planungsleistungen
Drohender Planungsfehler: Gegenseitige Beratung ist Pflicht
Mitglieder des Planungsteams müssen sich bei erkennbaren Planungsmängeln gegenseitig unterstützen. Die Beratungspflicht besteht also nicht nur gegenüber dem Bauherrn, sondern auch untereinander. Das hat das OLG München rechtskräftig klargestellt.
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