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  • 28.01.2016 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Drohender Planungsfehler: Gegenseitige Beratung ist Pflicht

    Mitglieder des Planungsteams müssen sich bei erkennbaren Planungsmängeln gegenseitig unterstützen. Die Beratungspflicht besteht also nicht nur gegenüber dem Bauherrn, sondern auch untereinander. Das hat das OLG München rechtskräftig klargestellt.