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  • · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    BIM in der Lph 2: Zu frühe Detailfestlegungen haben „Risiken und Nebenwirkungen“

    von Dip.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung und Dipl.-Ing. Klaus. D. Siemon, Vellmar

    | Ein Kennzeichen aktueller BIM-Projekte ist, dass bereits in der Lph 2 eine hohe Detaillierung der Planung gefordert wird. Mit dieser „Planungsoptimierung“ ginge alles viel einfacher. Tut es aber nicht. Die Projekte lehren, dass es wenig Sinn macht, die „geometrische Totaloptimierung“ schon in der Lph 2 nur deshalb „zu erreichen“, weil sich BIM EDV-technisch dafür eignet. Das Risiko, durch zu frühe Detailfestlegungen später übermäßig viele Änderungen zu provozieren, ist hoch. Die Autoren plädieren stattdessen dafür, bei BIM-Projekten die Verfahrensabläufe zu optimieren. |

    Zu hohe Anforderungen an die Planung nicht akzeptieren

    Wie so oft definiert der Vertrag die geschuldete Leistung. Bei BIM-Planungen ist das oft der Anhang zum Vertrag ‒ die AuftraggeberInformationsAnforderung (AIA). Sie wird den Planern vom Auftraggeber bzw. Projektsteuerer vorgegeben und definiert die jeweiligen Darstellungstiefen in den Projektphasen. Wichtig für die Planungsbeteiligten ist zunächst die Unterscheidung zwischen fachlicher Planungstiefe und Darstellungstiefe.

    Der Unterschied zwischen Planungs- und Darstellungstiefe

    Die fachliche Planungstiefe ergibt sich mit fortschreitender planerischer Bearbeitung. Die Darstellungstiefe kann dem nicht vorauseilen, sonst würde ein risikoreiches Vorpreschen mit Änderungsrisiken entstehen. Diesen Zusammenhang müssen Sie gerade in BIM-Projekten am Anfang des Projekts mit dem Auftraggeber besprechen und festlegen, um so später ‒ unnötige ‒ Änderungen zu vermeiden.