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  • 28.10.2015 · Fachbeitrag · Öffentliches Baurecht

    Öffnungen in Brandwänden auf der Grundstücksgrenze zulässig

    | Brandwände dienen, wie der Name nahelegt, dem Brandschutz. Folglich dürfen in Brandschutzmauern normalerweise auch keine Fenster eingebaut werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme; Hauptsache der Brandschutz ist gewährleistet, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen. |