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  • 28.10.2015 · Fachbeitrag · Öffentliches Baurecht

    Öffnungen in Brandwänden auf der Grundstücksgrenze zulässig

    Brandwände dienen, wie der Name nahelegt, dem Brandschutz. Folglich dürfen in Brandschutzmauern normalerweise auch keine Fenster eingebaut werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme; Hauptsache der Brandschutz ist gewährleistet, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen.