02.07.2025 · Nachricht · Öffentliche Aufträge
Planung und Bau von Feuerwehrhäusern: OLG Rostock torpediert Gesamtlosvergabe
In die aktuelle Diskussion, ob nicht mehr öffentliche Aufträge als Gesamtlos (Planung und Bau) vergeben werden sollen, hat sich das OLG Rostock eingeschaltet. Sein Credo lautet: Fachlos- und Gesamtvergabe stehen in einem Regel-/Ausnahmeverhältnis. Eine Zusammenfassung von Fachlosen setzt voraus, dass die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe nach umfassender Abwägung überwiegen. Das ist für das OLG im Feuerwehrhausbau nicht gegeben.
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