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  • 27.08.2025 · Nachricht · Honorarsicherung

    Planer können auch von Stiftungen eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen

    | Wenn Sie von einer Stiftung mit Planungsleistungen beauftragt worden sind, können Sie von dieser verlangen, dass sie Ihnen eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB stellt. Eine Stiftung gehört nämlich nicht zu den (öffentlichen) Auftraggebern, die von der Stellung einer Bauhandwerkersicherung befreit sind, weil sie nicht insolvent werden können. Das hat das LG Frankfurt am Main festgestellt. |