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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Online zur Baugenehmigung: So weit ist der digitale Bauantrag

    von Ulrike Wietzorrek, Architektin, München/Würzburg

    | Ob CAD, 3D-Druck oder Smart Architecture, die digitale Transformation hat das Planen und Bauen längst erfasst. Und neue Technologien wie BIM führen zu einer vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden. Nur bei der Schnittstelle zu den Behörden ist meist Schluss. Die Digitalisierung der Verwaltung hinkt weit hinterher. Das flächendeckende Ausrollen des digitalen Bauantrags soll das ändern. PBP bringt Sie auf den Stand der Dinge, wo und wann digitale Bauanträge möglich sind. |

    Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

    Schon 2017 wurde das OZG verabschiedet, das Bund, Länder und Kommunen eigentlich verpflichtet hatte, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Der Gesetzgeber hatte somit schon vor Jahren vorgesehen, dass es möglich sein müsse, Bauanträge ab diesem Jahr Online einzureichen. Doch dieses Ziel wurde bei weitem verfehlt. Stand heute ist eine digitale Antragstellung erst bei wenigen Genehmigungsbehörden möglich.

     

    Das „EfA-Prinzip“: Aus der Praxis für die Praxis

    Eine Hürde stellt das Bauordnungsrecht der Länder dar. Dem Bund ist es verwehrt, diesbezüglich konkrete Vorgaben zu machen. Um dennoch voranzukommen, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Entwicklung einer digitalen Lösung beauftragt worden. Diese soll ‒ nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) ‒ von den Ländern und deren Genehmigungsbehörden übernommen werden. Der Pilot ist 2019 im Landkreis Nordwestmecklenburg gestartet worden. Schon seit 2021 werden alle Bauanträge dort digital bearbeitet.