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Bundesförderung für effiziente Gebäude: Seit 21.07. gelten neue Förderbedingungen
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbedingungen. Die Grundstruktur des Programms bleibt erhalten: Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA fördert weitere Effizienzmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle.
Neu sind unter anderem eine erweiterte Antragsberechtigung, angepasste Förderhöchstgrenzen sowie Änderungen bei den Bonusregelungen. So wird der iSFP-Bonus künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur für den darüber hinausgehenden Betrag berechnet. Zudem wird ein Familienzuschlag beim Einkommensbonus eingeführt. Ab 2027 sollen weitere Boni für besonders energieineffiziente Gebäude sowie für in der EU produzierte Wärmepumpen folgen. Gleichzeitig entfällt die Förderung energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden.
Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge bleiben von den Änderungen unberührt und werden nach den bisherigen Förderbedingungen bearbeitet.
Weiterführender Hinweis:
- Quelle: BAFA-Förderprogramm im Überblick → www.iww.de/s15945