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  • 30.06.2026 · Nachricht · Lph 8

    OLG Schleswig: Ist der Objektüberwacher gleichzeitig Bauleiter nach LBO?

    Die Pflichten des Architekten als Bauleiter nach LBO sind darauf beschränkt, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäß den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß und fristgemäß ausgeführt werden. Der Objektüberwacher schuldet in der Lph 8 dagegen die Überwachung der Ausführung des Objekts gemäß den vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarungen mit dem Bauherrn. Das hat das OLG Schleswig klargestellt.