25.09.2026 · Nachricht · Lph 8
Bauwerksmangel muss kein Überwachungsmangel sein
Wird ein Bauingenieur mit einer inhaltlich beschränkten Bauüberwachung beauftragt und zeigt sich in dem von ihm zu überwachenden Gewerk ein Mangel, so ist aus diesem Umstand allein noch nicht zwingend auf eine Vertragspflichtverletzung des Bauüberwachers zu schließen. Diese interessante Aussage stammt vom OLG Naumburg.
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