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  • 28.08.2026 · Nachricht · Lph 8

    Bauüberwacher muss plangerechte Ausführung überprüfen

    Im Rahmen der Bauüberwachung obliegt es dem Architekten, auf die Ausführung eines den Planvorgaben entsprechenden und mangelfreien Bauwerks hinzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Kontrolle, ob die Bauausführung mit seiner Planung übereinstimmt und die zuvor bemusterten Materialien tatsächlich verwendet werden. Das hat das OLG Stuttgart entschieden.