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  • 26.03.2019 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    BGH: Baubegleitende Qualitätskontrolle ist Werkvertrag

    | Die „baubegleitende Qualitätskontrolle“, die in den letzten Jahren in Mode gekommen ist, ist eine Leistung, die dem Werkvertragsrecht unterzuordnen ist. Sie birgt damit auch entsprechende Haftungsrisiken. Das hat das OLG Stuttgart im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. |