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  • 24.11.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Bei Nachtragsverhandlungen die Schraube nicht überdrehen

    | Zwischen „hart verhandeln“ und „die Schraube überdrehen und eine Kündigung aus wichtigem Grund riskieren“ ist der Grat schmal. Das musste ein Architekt erfahren, der die Weiterarbeit an dem Projekt davon abhängig gemacht hatte, dass der Auftraggeber binnen 18 Tagen eine Vereinbarung zu zusätzlichen Leistungen und Vergütungen unterzeichnet. Die Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund war für das OLG Celle berechtigt. |