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  • · Fachbeitrag · Verkehrsanlagen

    Provisorien beim Umbau von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken: Kein Honorar verschenken

    | Wenn eine Straße oder Bahntrasse erneuert bzw. modernisiert wird, kommt es öfter vor, dass aus Gründen der Sicherheit oder des ungehinderten Verkehrsflusses eine zeitlich befristete Ausweichtrasse geplant und überwacht wird. Bei der Honorarabrechnung stellt sich dann die Frage, ob das Ganze ein einziges Objekt ist oder ob die provisorische Maßnahme gesondert - mit eigenen anrechenbaren Kosten - abzurechnen ist. Weil es hier um richtig viel Geld gehen kann, sollten Sie die Honorarermittlungsgrundsätze kennen. |

    Beispiele zur Verdeutlichung

    Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, worum es geht.

    • Beispiele
    • Im Zuge der Modernisierung einer Straße wird über eine Strecke von 2.500 m in rund 40m Entfernung zur vorhandenen Trasse eine provisorische Trasse neu angelegt und nach zweijähriger Bauzeit wieder zurückgebaut. Die provisorische Trasse gilt als eigenes Objekt, wenn sie alle Merkmale eines eigenständigen Objekts erfüllt. Das kann der Fall sein, wenn die Trasse räumlich getrennt, funktional eigenständig, und mit eigenständiger Höhenlage, Neigung, Trassenführung ausgestattet ist.

    • An einer innerstädtischen Verkehrsanlage erfolgt eine Baumaßnahme. In dem Zusammenhang wird eine in der Nähe verlaufende innerstädtische Straße als provisorische Umleitungsstrecke für die Dauer der Bauzeit ertüchtigt. Diese provisorische Umleitungsstrecke stellt ebenfalls ein eigenes Objekt dar.

    • Bei einem Ingenieurbauwerk wird eine Behelfsbrücke erstellt, die an eine eigenständige temporäre Trasse angebunden wird. Auch diese Behelfsbrücke stellt ein eigenständiges Objekt dar.