· Fachbeitrag · Technische Ausrüstung
Objektüberwachung versus Fachbauleitung: Was ist Aufgabe des TA-Planers (und was nicht)?
von Andreas Mühlbacher, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik und Wirtschafts-mediator, München
| Bei vielen Projekten wird die Rolle der Objektüberwachung nach HOAI mit dem Begriff der Bauleitung oder auch Fachbauleitung gleichgesetzt. Dieses Missverständnis führt regelmäßig zu Streit, unnötigen Kosten und haftungsrechtlichen Risiken. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Aufgaben Sie als TA-Planer übernehmen müssen (und welche nicht), worauf Sie bei der Abgrenzung zur (Fach-)Bauleitung achten müssen und wie Sie typische Haftungsrisiken erkennen und vermeiden. |
Objektüberwachung ‒ Was wirklich Ihre Aufgabe ist
In der Praxis zeigt sich, dass die Erwartungen der Projektbeteiligten ‒ vom Auftraggeber bis zu den ausführenden Firmen ‒ an die Objektüberwachung im Vergleich zu deren tatsächlichem Leistungsbild oft überzogen sind. Angesichts der Vielzahl an zu klärenden Fragestellungen, insbesondere zu Beginn der baulichen Umsetzung, geraten Objektüberwacher oftmals gezwungenermaßen in die Rolle des Vermittlers, der versucht Lücken zu schließen und Unklarheiten zu beseitigen. Dies gehört jedoch nicht zu den im Leistungsbild enthaltenen Aufgaben. Die Objektüberwachung nach HOAI ist eine zentrale Grundleistung der Lph 8 und umfasst laut HOAI § 55 u. a. folgende Aufgaben:
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Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. |
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