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  • · Fachbeitrag · Technische Ausrüstung

    KI in der TA-Planung ‒ Teil 2: Vergütung

    von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

    | In der Dezember-Ausgabe haben wir uns mit den Potenzialen der Künstlichen Intelligenz (KI) für die TA-Planung auseinandergesetzt. Je weiter sich die Möglichkeiten der KI entwickeln, desto größer wird der Anpassungsdruck auf die Honorare und das „Geschäftsmodell Planungsbüro“ überhaupt. Schon jetzt entstehen immer wieder Diskussionen über vermeintliche und tatsächliche Effizienzsteigerungen mittels digitaler Modelle und der damit verbundenen möglichen Verringerung des Honorars. |

    KI-Anwendungen und deren Auswirkung auf das Honorar

    Derzeit ist die Zeitersparnis durch die Nutzung digitaler Planungsmethoden an der einen Stelle meist noch mit einem Mehraufwand an anderer Stelle verbunden. Klassisches Beispiel ist die Diskussion um das „Front-Loading“ in der Lph 3 beim Einsatz von BIM. Der tiefere Detaillierungsgrad innerhalb der Entwurfsplanung erhöht zunächst den Planungsaufwand, wirkt aber in der Lph 5 entlastend. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn im Planungsprozess keine umfangreichen Änderungen vorgenommen werden. Denn dann ist das Änderungshonorar häufig höher als bei einer „konventionellen“ Planung.

     

    Betrachtet man die einzelnen Planungsleistungen und Honorare hinsichtlich ihrer Wechselwirkung mit einer KI-Nutzung, so sind verschiedene Kategorien zu unterscheiden. Diese sind