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  • · Fachbeitrag · Schlussrechnung

    Abrechnung großer Projekte: OLG Hamburg akzeptiert Fortschreibung der Honorartafel

    | Liegen die anrechenbaren Kosten eines Projekts oberhalb der Tafelwerte der HOAI, darf das Honorar nach den in der Fachwelt vorliegenden Honorartafelfortschreibungen berechnet werden. Das hat das OLG Hamburg klargestellt. |

     

    Typischer Fall: Vier Anlagengruppen waren zusammengefasst worden

    Bei einem Ingenieurvertrag für technische Ausrüstung hatten die Vertragspartner ein Pauschalhonorar vereinbart, in dem das Honorar für die Planungsleistungen für vier Anlagengruppen zusammengefasst war. Mit dieser Pauschale war das Ingenieurbüro später nicht mehr zufrieden. Es ging vor Gericht und gewann. Das OLG Hamburg erklärte die vereinbarte Honorarpauschale für unwirksam, weil die Vereinbarung

    • im Ergebnis eine Mindestsatzunterschreitung darstellte und