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  • · Nachricht · Neuer PBP-Lehrgang

    Honorare fair verhandeln und vertraglich absichern: PBP-Lehrgang belegt Praxisbedarf

    | Verträge für Planungsleistungen erfolgreich zu verhandeln, wird immer wichtiger. Erst recht nach dem Mindestsatz-Urteil des EuGH. Denn das schlägt in der Praxis schon durch. Das machten auch die Teilnehmer deutlich, die am 13. und 14.02.2020 an dem neuen PBP-Lehrgang „Honorarverhandlung im Planungsbüro“ teilgenommen haben und sich von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon in Sachen Verhandlungsvorbereitung und -führung schulen ließen. |

    Erster Tag: Vertrags- und honorarrechtliche Basis für Verhandlungen schaffen

    Damit Verhandlungen mit Auftraggebern gelingen, müssen Planer über gute Kenntnisse der aktuellen vertrags- und honorarrechtlichen Grundlagen verfügen. Darauf baut eine erfolgreiche Verhandlungsstrategie auf. Diese fachliche Basis dafür wurde am ersten Tag des Lehrgangs erarbeitet. Die Teilnehmer brachten ihre Fragen und Erfahrungen aus der Praxis mit ein.

     

    Denn das Thema ist hochbrisant und auch existentiell. Immer mehr Planungsverträge fallen aus dem Regelungsbereich der HOAI heraus, die Architekten und Fachplanern jahrzehntelang eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit gewährt hatte. Im Post-Mindestsatzzeitalter können Honorarnachforderungen schwierig sein, weil man ein Minderhonorar eben nicht mehr zumindest auf Mindestsatzniveau anheben kann. Um ein auskömmliches Honorar zu erreichen, und auch auf Mehraufwände im Projektverlauf reagieren zu können, muss man vielmehr bei der Vertragsgestaltung und -vorbereitung das Fundament dafür legen.

    Zweiter Tag: Eigene Verhandlung vor Gremium trainieren

    Neben den neuesten rechtlichen Grundlagen bot auch dieser PBP-Lehrgang ausreichend Praxis, damit der Transfer in den Berufsalltag gelingt. Am zweiten Tag verhandelte jeder Teilnehmer sein mitgebrachtes Thema in einer fiktiven Situation mit Klaus D. Siemon in der Rolle des Auftraggebers. Die Bauexperten bearbeiteten dabei Fragestellungen wie

    • die Forderung einer Erhöhung der Honorarzone,
    • die Honorarfolgen einer vom Auftraggeber geforderten Erhöhung der Bauüberwachungsintensität,
    • Strategien für die Kündigung eines schlecht leistenden ausführenden Betriebs, der den ganzen Projekterfolg gefährdet,
    • die Abrechnung einer Montage- und Werkstattplanung, die der Planer anstelle des ausführenden Betriebs erbringen soll,
    • die Abrechnung klassischer Planungsänderungsleistungen
    • und vieles mehr.

     

    Nächster Lehrgang „Honorarverhandlung im Büro“ im Mai 2020

    Quelle: ID 46371535