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  • · Nachricht · Leserforum

    Sind Planungsnachträge als Pauschalhonorar prüffähig?

    | Ein Leser fragt: Kann ich einen Planungsnachtrag, der mehrere Leistungen umfasst, auch als Honorarpauschale abrechnen? Ist diese Rechnung prüffähig? Honorarexperte Klaus D. Siemon antwortet. |

     

    Antwort | Vorab ist dazu festzuhalten, dass diese Frage noch nicht gerichtlich ausgeurteilt ist. Nach Lage der Dinge kann eine solche Abrechnung als Pauschalhonorar aber allenfalls bei sehr kleinen Leistungsumfängen als prüfbar eingestuft werden. Das gilt z. B. dann, wenn die Pauschale einen unmittelbaren Rückschluss auf den damit zusammenhängenden Zeitaufwand zulässt. PBP empfiehlt deswegen, bei Nachtragsangeboten zum Planungsvertrag generell eine Herleitung bzw. Kalkulation des Angebotspreises durchzuführen und dem Angebot beizufügen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 2 | ID 47640396