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  • 01.04.2021 · Nachricht · Honorarsicherung

    Sicherheit nach § 650f BGB: Zehn-Tages-Frist reicht aus

    | „Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist in der Regel eine Frist von sieben bis zehn Tagen ausreichend“. Das hat das KG Berlin soeben bestätigt und die Kündigung eines Architekten aus wichtigem Grund für zulässig erachtet. Dem Auftraggeber war es zuvor nicht gelungen, binnen der gestellten Zehn-Tages-Frist eine Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB beizubringen. |