· Fachbeitrag · Honorarrecht
Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung: Wie Sie den Vertrag gestalten (Teil 3)
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Wer Zusatzhonorar durchsetzen will, braucht zwei Dinge: eine klare Vertragsgestaltung und eine lückenlose Dokumentation. In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe haben Sie erfahren, wie Sie Ihren verzögerungsbedingten Mehraufwand „gerichtsfest“ ermitteln und mit einer Kontrollrechnung verifizieren. Teil 3 zeigt, welche Vertragsmodelle zu Bauzeitverzögerungen Streit vermeiden und was in laufenden Projekten zu retten ist.
Bauzeit muss eindeutig vereinbart sein
Welche Bauzeit löst eine zusätzliche Vergütung aus? Eine allgemeine Vertragsklausel oder ein fortgeschriebener Terminplan genügen dafür nicht automatisch.
Der aktuelle Fall vor dem OLG Dresden
Eine Bauzeitklausel hilft nur, wenn die Bauzeit, an die sie anknüpft, eindeutig vereinbart wurde. Das lehrt ein Fall vor dem OLG Dresden. Dort hatte ein Generalplaner auf Grundlage der Vertragsbedingungen des Auftraggebers eine Zusatzvergütung wegen Bauzeitverlängerung verlangt. Die Klausel sah vor, dass Überschreitungen von bis zu 20 Prozent der „festgelegten Bauzeit“, maximal jedoch sechs Monate, mit dem Honorar abgegolten waren.
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