· Fachbeitrag · Honorarrecht
Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung: So vermeiden Sie Nachweisprobleme (Teil 2)
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Um den Zusatzaufwand abrechnen zu können, brauchen Sie nicht nur vertragliche Rahmenbedingungen, wie eine Bauzeitklausel im Vertrag. Sie müssen Ihren Mehraufwand auch darlegen und in Euro bemessen können. Im ersten Teil dieser Beitragsreihe wurde gezeigt, wie Sie den Mehraufwand berechnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Berechnung durch eine Kontrollrechnung absichern und den Vorwurf der „Doppelvergütung“ vermeiden.
Die Kontrollrechnung: Ihr Aufwand im Verlängerungszeitraum
Neben der eigentlichen Differenzrechnung (Teil 1, PBP 06/2026, Seite 4 → Abruf-Nr. 50848026) kann eine Kontrollrechnung sinnvoll sein. Sie ist keine zweite Anspruchsgrundlage und ersetzt nicht die Berechnung nach der OLG-Köln-Linie. Sie soll nur zeigen, ob das Ergebnis aus der Hauptrechnung mit den Zeitbuchungen im Verlängerungszeitraum plausibel übereinstimmt.
Die Kontrollrechnung läuft in drei Schritten:
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