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  • 22.12.2014 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Unter Mindestsatz: Freundschaftlicher Umgang kein Grund dafür

    | Ein Ausnahmefall, der zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI berechtigt, kann nur durch eine besonders enge Beziehung zwischen den Parteien oder sonstige besondere Umstände begründet werden. Nicht ausreichend ist es, wenn sich im Laufe einer geschäftlichen Zusammenarbeit Umgangsformen entwickeln, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2014, Az. 5 U 51/13; Abruf-Nr. 143500 ). |