· Fachbeitrag · Honorarrecht
Planungsstopp und andere einseitige Entscheidungen des Bauherrn: Honorarrisiken vermeiden
| Was passiert, wenn der Auftraggeber im Projektverlauf einen Planungsstopp anordnet, um über das Projekt grundsätzlich neu zu entscheiden? Das LG Bamberg hat dazu eine für Planer harte Entscheidung gefällt. PBP stellt sie vor und erläutert, wie Sie damit am besten umgehen. |
LG Bamberg: Vorpreschende Planung wird nicht vergütet
Die Entscheidung der Bamberger Richter lautet: Erbringt der Planer Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung (noch) nicht erforderlich sind („Vorpreschen“), steht ihm eine Vergütung hierfür grundsätzlich nicht zu. Das ist auch dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber einen vorübergehenden „Planungsstopp“ angeordnet hat (LG Bamberg, Beschluss vom 25.04.2023, Az. 12 U 96/22, Abruf-Nr. 251232).
Daraus kann man schließen, dass der Bauherr mehr oder weniger freie Hand hat und sich Planungsbüros nicht mehr darauf verlassen können, ob sie nächste Woche noch an diesem Auftrag mit gesicherter Vergütung arbeiten können. Machen Sie also einfach weiter (weil der Auftraggeber das gerne so hätte), geht das voll zu Ihren Risiken.
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