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  • 24.10.2017 · Nachricht · Honorarrecht

    Nutzung der Planung zur Kalkulation macht noch keinen Vertrag

    Eine honorarpflichtige Architektenleistung liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein Investor Planungen nutzt, um damit Kosten für die angedachte Baumaßnahme zu kalkulieren. Diese Auffassung vertritt das OLG Koblenz.