24.10.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Nutzung der Planung zur Kalkulation macht noch keinen Vertrag
Eine honorarpflichtige Architektenleistung liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein Investor Planungen nutzt, um damit Kosten für die angedachte Baumaßnahme zu kalkulieren. Diese Auffassung vertritt das OLG Koblenz.
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