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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Muss der Auftraggeber eine Honorarvereinbarung verstehen?

    | Einen kuriosen Fall hatte das AG Neustadt zu entscheiden. Ein Sachverständiger hatte auf der Rückseite eines unterzeichneten Antragsformulars eine konkrete Honorarvereinbarung abgedruckt. Nach Abschluss der Leistungen und Rechnungsstellung kam es zum Streit. Der Auftraggeber hielt die Forderung für überhöht und zahlte nur einen Teil. Er begründete das damit, er habe die Honorarvereinbarung damals bei Unterzeichnung nicht wahrgenommen bzw. nicht vollständig verstanden. |

     

    Das ließ das Gericht nicht gelten. Vereinbarung ist Vereinbarung. Es kommt nicht darauf an, ob ein Vertragspartner eine Vergütungsvereinbarung nicht versteht. Der Fall hat gewisse Parallelen zu Planungshonoraren, bei denen auch gelegentlich vorgetragen wird, sie seien unverständlich. Auch hier gilt, dass der Auftraggeber sich dann rechtzeitig vor Vereinbarung eines Honorars erkundigen muss (AG Neustadt/Aisch, Urteil vom 21.6.2012, Az. 1 C 29/12; Abruf-Nr. 122586).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 35183650