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  • 21.05.2025 · Nachricht · Honorarrecht

    KG Berlin bestätigt: „Kündigungsvergütung“ unterliegt komplett der Umsatzsteuer

    | Wird Ihr Planungsvertrag vom Auftraggeber gekündigt, unterfällt auch das Honorar für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer. Mit dieser Entscheidung hat sich das Kammergericht (KG) Berlin als erstes deutsches Gericht dem EuGH angeschlossen. |