Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Honorarberechnung bei Kündigung des Planungsvertrags

    | Der BGH hat klargestellt, dass es bei gekündigten Planungsverträgen nahe liegt, das Honorar für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anhand von Bewertungstabellen zu ermitteln, wenn die vereinbarten Leistungen den Honorartatbeständen des beauftragten Leistungsbilds entsprechen. |

     

    Im konkreten Fall ging es um die Honorarbemessung nach der Kündigung eines TGA-Planungsvertrags. Der Auftraggeber hatte dazu ein Honorargutachten erstellen lassen, in dem die erbrachten Leistungen nach einer Bewertungstabelle berechnet worden waren. Damit hatte er nach Ansicht des BGH einen qualifizierten Sachvortrag geliefert, den das Planungsbüro nur durch eigene Ausarbeitungen hätte angreifen können (BGH, Beschluss vom 14.5.2012, Az. VII ZR 80/10; Abruf-Nr. 122587).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die „Siemon-Tabellen“ zur HOAI 1996 und zur HOAI 2009 (mit Aktualisierungsstand 1.3.2012) finden Sie auf wia.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“, Stichwort „Honorarabrechnung“.
    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 35183760