31.07.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Honorarabrechnung: Schriftlicher Leistungsnachweis ein Muss?
| Es ist nicht erforderlich, dass Sie für alle Grundleistungen einen schriftlichen Nachweis haben, dass Sie die Leistungen auch erbracht haben. Das hat das OLG Düsseldorf mit Billigung des BGH entschieden. |
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