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  • 31.07.2017 · Nachricht · Honorarrecht

    Honorarabrechnung: Schriftlicher Leistungsnachweis ein Muss?

    Es ist nicht erforderlich, dass Sie für alle Grundleistungen einen schriftlichen Nachweis haben, dass Sie die Leistungen auch erbracht haben. Das hat das OLG Düsseldorf mit Billigung des BGH entschieden.