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  • 25.02.2020 · Nachricht · Honorarrecht

    Gekündigter Vertrag: 60:40-Klausel kann wirksam sein

    | Immer öfter werden Planungsverträge gekündigt, ohne dass der Planer daran schuld ist (= freie Kündigung). Die gesetzliche Abrechnungsvorschrift des § 648 BGB, die seit zehn Jahren gilt, ist für Sie ungünstig. Denn danach wird vermutet, dass Sie nur fünf Prozent der Vergütung abrechnen können, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt. Die alte 60:40-Klausel war da viel besser. Eine Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass Sie die 60:40-Klausel auch heute noch vereinbaren können. |