Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Honorarkürzungen vermeiden

    KG legt Finger in die Wunde: So gehen Sie mit je Lph vereinbarten Teilleistungen optimal um

    | Häufig wird darüber gestritten, ob alle (vereinbarten) Teilleistungen der jeweiligen Lph erbracht werden müssen, um das volle Honorar je Lph abrechnen zu können. Die Diskussion ist althergebracht und für Planer nicht zu empfehlen. Das liegt nicht nur an einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin, sondern auch an der technischen Entwicklung bei Planungsprozessen. Ziehen Sie daraus sowohl für Ihre vertraglichen Vereinbarungen als auch die konkrete Projektabwicklung die richtigen Schlüsse. |

    Der Teilleistungs-Kürzungsfall vor dem KG Berlin

    Im konkreten Fall hatte ein Bauherr den Vertrag nach der Lph 4 außerordentlich gekündigt. Er hatte das damit begründet, dass er kein Vertrauen mehr in den Planer habe und es ihm deshalb unzumutbar sei, am Vertrag festzuhalten. Im Honorarprozess vertrat er darüber hinaus die Auffassung, dass der Planer eine Reihe von Teilleistungen aus den Grundleistungen der Lph 1 bis 3 nicht erbracht habe und er das Honorar insoweit anteilig kürzen dürfe. Dabei ging es um folgende Teilleistungen bzw. sonstige Leistungen:

     

    • Lph 1