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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Mehrfach verwendete Standarddetails: Warum eine Honorarminderung unberechtigt ist

    | Eine Honorarminderung ist gerechtfertigt, wenn Planungsinhalte mehrfach verwendet werden (vor allem bei „Regeldetails“). Diese Behauptung wird nicht selten von Bauherren erhoben. PBP liefert Ihnen stichhaltige Gegenargumente. |

     

    Der Hintergrund der Honorarminderungsdiskussion

    Die Forderung nach Honorarminderung fußt darauf, dass für bestimmte planerische Eigenheiten eine Reihe sog. Regeldetails angewendet werden können. Verschiedentlich stellen auch Hersteller von Bauprodukten Regeldetails zur Verfügung. Und in amtlichen Bauartzulassungen (z. B. Brandschutztüren) sind gelegentlich zugelassene Einbaubedingungen (= Regelanschlussdetails) definiert, die dann Bestandteil der Bauartzulassung werden.

     

    Darum ist die Honorarminderung technisch nicht gerechtfertigt

    Regeldetails gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Selbst als das Bauen noch nicht so komplex war (z. B. Mauerwerk, Fassadenöffnungen, eingesetzte Fenster und Türen), waren Regeldetails kein Honorarkürzungsgrund. Vor 50 Jahren war die Fachliteratur voll von Regeldetails (z. B. Mauerwerksbau, Stahlbetonkonstruktionen, Fensteranschlüsse etc.).