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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Laufende Verträge und die Mindestsatzfrage: So beurteilen Sie Ihre Erfolgschancen

    | Welche Auswirkungen hat die EuGH-Entscheidung auf abgeschlossene Planungsverträge? Wann kann ich den Mindestsatz durchsetzen bzw. mich da hineinklagen? Diese Frage beschäftigen aktuell viele Büros. Lernen Sie deshalb die möglichen Fallkonstellationen kennen und beurteilen Sie die Erfolgschancen für Ihren Vertrag. |

    1. Fall: Alles auf HOAI-Mindestsatzbasis geregelt

    Das EuGH-Urteil spielt für Sie keine Rolle, wenn Sie im Vertrag alle Leistungs- und Honorarkomponenten auf der Grundlage des HO‒Verordnungstextes vereinbart haben.

     

    • Beispiel

    Der Planungsvertrag enthält eine Klausel, dass das Honorar in allen Belangen nach HOAI ermittelt wird. Dabei ist es egal, ob der Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz festgelegt wurde. Das EuGH-Urteil ist hier nicht relevant, weil es ja im Vertrag eine Rechtsgrundlage gibt (die HOAI), die als Abrechnungsgrundlage verbindlich festgelegt ist.