04.12.2019 · Fachbeitrag · Honorargestaltung
Ingenieurbauwerk: Telekommunikationsnetz ist keine in der HOAI geregelte Planungsleistung
| Welche Planungsleistungen gehören noch in den Regelungsbereich der HOAI und welche nicht? Diese Frage stellt sich vor allem bei § 41 Nr. 7 HOAI. Denn dort ist geregelt, dass zum Anwendungsbereich der HOAI auch „sonstige Einzelbauwerke“ zählen. Was versteht man aber unter einem „sonstigen Einzelbauwerk“? Der BGH hat diese Frage für den Anwendungsfall „Telekommunikationsnetz“ beantwortet. |