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  • 28.02.2014 · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Honorarschätzung: OLG Celle mit amtlichen Anhaltswert

    | Viele – mit der HOAI nicht vertraute – Auftraggeber wünschen sich vom Planer vor Projektbeginn eine Aussage dazu, mit welchem Planungshonorar zu rechnen ist. Gut wäre, wenn dieser Wert auch autorisiert wäre. Hilfestellung kommt hier vom Oberlandesgericht (OLG) Celle: Es hat für eine kleine Fassadenumgestaltung einen „amtlich“ festgestellten Anhaltswert für Architektenhonorar und Nebenkosten mit 20 Prozent der Baukosten beziffert. |