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  • · Nachricht · Honorargestaltung

    Honorarerhöhung wegen gestiegener Baupreise?

    | Ein Leser fragt: Die Ausschreibung (und Beauftragung) der Bauleistungen hat ergeben, dass der Wert aus der Kostenberechnung zum Entwurf weit überschritten wird. Können wir damit auch die anrechenbaren Kosten nach oben anpassen? |

     

    Antwort | Wenn sich die Kosten aus der Kostenberechnung allein deswegen erhöhen, weil die Baupreise in der Zwischenzeit gestiegen sind, ist das kein Anlass, die anrechenbaren Kosten zu erhöhen. Der Verordnungsgeber wollte tatsächliche Baukosten und anrechenbare Kosten in der HOAI entkoppeln.

     

    PRAXISTIPP | Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahmen:

    • Sie vereinbaren schriftlich bei Auftragserteilung, dass die Ausschreibungsergebnisse oder die Kostenfeststellung als anrechenbare Kosten heranzuziehen sind (PBP 1/2016, Seite 8). Diese Vereinbarung wäre „HOAI-fest“, wenn die Honorare zwischen Mindest- und Höchstsatz liegen
    • Sie vereinbaren bei einem lang laufenden Projekt schriftlich bei Auftragserteilung, dass die Kostenberechnung durch Preisindices angepasst wird. Achten Sie aber darauf, Indexformel, Indexbasis und die relevanten Stichtage präzise festzulegen.
    • Möglich ist es ferner, dass sich die Kostenberechnung ändert, wenn sich bei der Entwurfsplanung fachliche Änderungen ergeben. Mehr dazu lesen Sie in der September-Ausgabe von PBP.
     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 1 | ID 45407857