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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Gibt es einen Mindestumbauzuschlag in Höhe von 20 Prozent?

    | Die HOAI 2009 hat verschiedene Probleme zum Umbauzuschlag hinterlassen. Ein wichtiges und sehr umstrittenes Thema stellt die Mindesthöhe des Zuschlags bei Umbauten dar. Der Verordnungstext sorgt in dieser Frage für erhebliche Unsicherheit. Mehrere Leser wollten wissen, ob § 35 Abs. 1 HOAI so zu interpretieren ist, dass der Mindestumbauzuschlag immer 20 Prozent beträgt? |

     

    Unsere Antwort | Nein. Es ist auch möglich, einen niedrigeren Umbauzuschlag - von beispielsweise fünf Prozent - zu vereinbaren. Diese Vereinbarung muss aber schriftlich erfolgen. Ist kein Zuschlag schriftlich vereinbart, fällt ab der Honorarzone 2 ein Zuschlag von 20 Prozent an. Ziehen Sie im Tagesgeschäft daraus folgende Konsequenzen: Stellen Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung fest, dass es kaum möglich ist, sich mit dem Auftraggeber auf einen Umbauzuschlag zu einigen, prüfen Sie, ob der in diesem Fall (= nicht getroffene bzw. Verweigerung einer schriftlichen Vereinbarung) anzuwendende Umbauzuschlag von 20 Prozent für Sie annehmbar und auskömmlich ist. Ist das der Fall, könnten Sie auf eine schriftliche Vereinbarung des Umbauzuschlags notfalls verzichten.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 35183950