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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Die anrechenbaren Kosten als Zünglein an der Honorarwaage: Knifflige Spezialfälle gut lösen

    | Die anrechenbaren Kosten sind das honorarbestimmende Element ‒ und bedürfen deshalb Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Das gilt nicht nur fürs Bauen im Bestand (Stichwort mitverarbeitete Bausubstanz) sondern auch in anderen Konstellationen. PBP stellt Ihnen nachfolgend einen Fall vor, in dem Erdarbeiten einen großen Anteil an der Baumaßnahme hatten und die besondere Vereinbarung zu den anrechenbaren Kosten zu erheblichen Honorarverlusten führte. |

    Fall aus Leistungsbild Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen

    Die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist weder in der HOAI 2013 noch in der HOAI 2021 verbindlich geregelt.

     

    Mögliche Regelungen für die Honorierung der örtlichen Bauüberwachung

    In der Praxis wird das Honorar für die Lph 8 bei Grund- und Besonderen Leistungen gelegentlich insoweit ermittelt, dass die anrechenbaren Kosten nicht nach der Kostenberechnung sondern auf Basis der Kostenfeststellung oder des Kostenanschlags ermittelt werden. Das kann durchaus sinnvoll sein (und führt oft zu auskömmlichen Honoraren)