· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
Bodenarbeiten für Versorger: So ermitteln Sie Ihr Honorar für in Rede stehende Leistungen
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum
| Regelmäßig werden Ingenieurbüros gebeten, bei Straßen- oder Kanalbauarbeiten die Bodenarbeiten (z. B. Leitungsgräben) für Versorgungsunternehmen mit zu übernehmen. Das ist insbesondere bei Erschließungsgebieten der Fall. Wir wird dafür das Honorar bestimmt? PBP klärt auf. |
Der Fall aus der Praxis
Bei der Erschließung eines Neubaugebietes ist ein Ingenieurbüro von der Gemeinde mit der Planung und Bauüberwachung der Straßenverkehrsanlagen und Abwasserkanäle beauftragt worden. Der örtliche Wasser- und/oder Gasversorger, die Stadtwerke für die Straßenbeleuchtung und ggf. andere Versorgungsunternehmen kommen auf das Ingenieurbüro zu und möchten, dass das Büro die Bauleistungen zur Herstellung der Leitungsgräben mit ausschreibt und auch überwacht.
Man selbst verlege dann die Leitungen in Eigenregie. Die Bauleistungen sollen dann getrennt nach Kostenträger abgerechnet werden. Die Kosten der Bodenarbeiten würden die anrechenbaren Kosten erhöhen, wodurch sich das Honorar für die Leistungen quasi von alleine ergäbe.
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