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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Änderungshonorar und zusätzliche Leistungen: BGH stärkt die Stellung der Auftragnehmer

    | Im Tagesgeschäft gibt es häufig Streit über die Höhe des Honorars, wenn zusätzliche Leistungen zwar inhaltlich und dem Umfang nach vereinbart wurden, aber keine Vergütungsregelung getroffen wurde. Jahrelang sind Planer ihrem Honorar hinterhergelaufen oder mussten sich erhebliche Kürzungen gefallen lassen. Das ist nun Vergangenheit. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor, die das OLG Celle im Einvernehmen mit dem BGH gefällt hat. |

    Tischlerfall ist auf Planungsleistungen sehr gut übertragbar

    Im konkreten Fall ging es um zwei Fragen, die sich im Verhältnis zwischen einem Tischler und seinem Auftraggeber gestellt hatten. Diese Fragen sind für Sie als Planer aber genauso relevant, weil alle Planer wie Bauhandwerker werkvertraglich ausgerichtet sind:

     

    • Welche Vergütung steht einem Tischler zu, der vereinbarte Leistungen ohne Vergütungsvereinbarung erbracht hat?