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  • · Fachbeitrag · Honorarberechnung

    Fall aus der Praxis: Neue Teilvereinbarung gefährdet verzögerungsbedingtes Zusatzhonorar

    | Das Thema „Zusatzhonorar bei verlängerter Planungs- oder Bauzeit“ hat Hochkonjunktur. Doch manchmal steckt der Teufel im Detail. Das lehrt ein Fall aus der Praxis, der zu Ungunsten des Planers ausgehen könnte. Erfahren Sie, worum es geht, um für vergleichbare Fälle gewappnet zu sein. |

     

    Der Fall aus der Praxis

    Die Parteien hatten einen Planungsvertrag abgeschlossen und dabei vereinbart, dass das in Rede stehende Objekt in einem Zug modernisiert wird. Dabei war als Geschäftsgrundlage im Vertrag auch ein Termin für die angestrebte Gesamtfertigstellung vereinbart, an dem sich der Planer kalkulatorisch orientiert hatte. Zwischentermine waren nicht vereinbart. Diese wollten die Parteien im Wege der Planungsvertiefung gesondert festlegen.

     

    In der Vorplanung (Lph 2) stellte sich aber heraus, dass die Maßnahme nur in drei Bauabschnitten realisiert werden kann ‒ und damit auch wesentlich länger dauert. Planer und Bauherr verhandelten darüber und einigten sich schriftlich wie folgt: