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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Zergliedertes und in Bauabschnitte aufgeteiltes Projekt: So berechnen Sie das richtige Honorar

    | Gerade öffentliche Bauherren reagieren auf ‒ bei Projektbeginn nicht absehbare ‒ Kostensteigerungen in der Form, dass sie das Projekt kurzfristig terminlich aufsplitten und in mehrere (längere) Bauabschnitte teilen, um die Finanzierung zu stemmen. Für Sie als Auftragnehmer stellt sich dann die Frage, wie Sie honorartechnisch einen angemessenen Ausgleich erzielen, wenn Sie im Planungsvertrag von einer einheitlich geplanten und überwachten Baumaßnahme ausgegangen waren. PBP stellt Ihnen Lösungsmöglichkeiten vor. |

    Lösung 1: § 11 HOAI anwenden

    Werden Baumaßnahmen in Bauabschnitte zerlegt und zeitlich getrennt, ergeben sich häufig eigenständige Objekte. In vielen Fällen können Sie also über die Regelung des § 11 HOAI einzelne, kleinteilige Abschnitte eigenständig abrechnen. Sie entgehen damit der Honorardegression. Das wäre die eleganteste Form, die nachträglich vorgegebene Kleinteiligkeit und Zergliederung in Bauabschnitte honorartechnisch zu würdigen.

    Lösung 2: § 642 BGB anwenden

    Anders kann es aussehen, wenn ein nach § 11 HOAI einheitliches Objekt aus Kostengründen in verschiedene Realisierungsabschnitte (= Ausschreibungs- und Bauüberwachungsabschnitte) gegliedert wird und eine zeitliche Trennung noch nicht vorliegt. Dann steht keine Abrechnungsregelung aus der HOAI zur Verfügung. Sie müssen hier entweder eine einvernehmliche Regelung erzielen oder einen formal schwierigeren Weg gehen.