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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Vergessene Forderung ist selten nachholbar: Schlussrechnung ab sofort sorgfältigst erstellen

    | Architekten und Ingenieure sind zwar grundsätzlich nicht an ihre Schlussrechnung gebunden - und können weitergehende Forderungen geltend machen. Diesen Grundsatz stellt die Rechtsprechung aber immer mehr in Frage. Planern wird zunehmend die Nachforderung von Honoraren mit der Begründung untersagt, der Bauherr habe darauf vertrauen dürfen, dass die als Schlussrechnung bezeichnete Rechnung die abschließende Honorarrechnung war. Prüfen Sie Schlussrechnungen deshalb darauf, dass auch alle Honorarforderungen erfasst sind. |

    OLG München weist nachträgliche Honorarforderung zurück

    Anlass für unsere Berichterstattung ist unter anderem ein Fall vor dem OLG München. Dort hatte ein Planer im Anschluss an eine „Schlussrechnung“ später noch eine Honorarforderung nachgeschoben. Das OLG München wies diese Forderung zurück, weil der Bauherr auf die rechtliche Bindungswirkung der Schlussrechnung vertrauen durfte und ihm die Zahlung der Zusatzforderung nicht zuzumuten war (OLG München, Beschluss vom 29.6.2012, Az. 9 U 1410/12 Bau; Abruf-Nr. 130529).

    Checkliste zur Prüfung von Honorarschlussrechnungen

    Um ein solches „Bindungswirkungsproblem“ zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, vor der Erstellung jeder Schlussrechnung zu prüfen, ob die Schlussrechnung wirklich die letztgültigen Honorare abbildet. Nutzen Sie dafür die nachstehende Checkliste. Sie enthält die wichtigsten Punkte, die im Zuge der Honorarberechnung geprüft werden sollten.

     

    Checkliste / Prüfung von Honorarforderungen vor Honorarschlussrechnung

    Leistungsbilder

    • Sind bei kleinen und mittleren Projekten Grundleistungen aus verschiedenen Leistungsbildern erbracht worden (zum Beispiel Entwässerungsgesuch, Technische Ausrüstung)?
    • Sind nicht in der HOAI geregelte aber notwendige Leistungen nach mündlicher Vereinbarung erbracht worden (zum Beispiel Nachweis nach EnEV, Vermessungsleistungen)?
    • Sind ursprünglich nicht vereinbarte Grundleistungen im Zuge der Vertragsabwicklung dann doch notwendig gewesen und nach mündlicher Vereinbarung erbracht worden (zum Beispiel Lph 1)?
    • Sind die Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung getrennt abgerechnet?
    • Sind bei gewerblichen Objekten auch sogenannte Flächenplanungen erbracht worden (zum Beispiel vorhabenbezogener Bebauungsplan)?

    Besondere Leistungen

    • Sind alle Besonderen Leistungen abgerechnet? Nach HOAI 2009 dürfen Besondere Leistungen auch auf der Basis einer mündlichen Leistungsvereinbarung abgerechnet werden.
    • Ist die Bestandsaufnahme oder die Bauvoranfrage abgerechnet worden?

    Planungsänderungen und / oder wiederholte Grundleistungen

    • Sind Planungsänderungen durchgeführt, aber bislang noch nicht abgerechnet worden (wichtig: jede Änderung für sich einzeln berechnen)?
    • Ist bei Planungsänderungen zwischen dem Planungs-Änderungsumfang und der Änderung der anrechenbaren Kosten differenziert worden (zum Beispiel wenn 20 Prozent des bisherigen Planungsumfangs geändert werden musste und nur 3 Prozent zusätzliche anrechenbare Kosten entstehen)?
    • Sind konkursbedingt wiederholte Leistungen abgerechnet (zum Beispiel nochmalige anteilige Ausschreibung nach Unternehmerinsolvenz)?

    Pauschalhonorarvereinbarung

    • Ist die vertragliche Honorarpauschale wirksam (= schriftlich und bei Auftragserteilung) vereinbart worden oder ist hier eine Anpassung an die Regelungen der HOAI erforderlich?
    • Liegt das Pauschalhonorar unterhalb des Mindestsatzes (Betrachtung je Leistungsbild)? Wenn ja: Anpassung.
    • Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart, das mehrere Objekte oder mehrere Anlagen umschließt und dadurch im Ergebnis zu einer Mindestsatzunterschreitung führt (Korrektur möglich)?
    • Wurden zu Planungsbeginn im Zuge einer Pauschal-Honorarvereinbarung zu niedrige anrechenbare Kosten geschätzt (Anpassung an aktuelle anrechenbare Kosten aus der Kostenberechnung möglich)?

    Anrechenbare Kosten

    • Sind bei den anrechenbaren Kosten in der Kostenberechnung Ansätze vergessen worden (zum Beispiel 370er-Kosten oder 470er-Kosten)?
    • Sind nach der Fertigstellung der Entwurfsplanung (mit Kostenberechnung) weitere Planungsinhalte hinzugekommen, die die anrechenbaren Kosten erhöhen?
    • Hat sich im Zuge der Honorarabrechnung herausgestellt, dass eine ursprünglich freie Honorarvereinbarung bei anrechenbaren Kosten oberhalb der Tafelwerte nun nicht ein Objekt sondern mehrere Objekte bzw. Anlagen betrifft und damit die einzelnen Objekte in die Tafelwerte „hineinfallen“? Die Folge wäre, dass je Objekt das Honorar nach HOAI abzurechnen ist (betrifft alle Leistungsbilder).

    Umstände der Auftragsabwicklung

    • Liegen unverschuldete Verzögerungen bei Planung oder Bauablauf vor?
    • Gab es insolvenzbedingte weitere Leistungen (zum Beispiel Wiederholungsleistungen), die zu erbringen waren?
    • Wurden Leistungen erbracht, die preisrechtlich nicht geregelt sind (zum Beispiel Bauschild, fotorealistische Darstellungen, Grafiken, Verkaufsbroschüren)?

    Generalplanung

    • Liegen alle Honorarschlussrechnungen der Subplaner (auch hier gilt die Bindungswirkung) vor, sodass davon ausgegangen werden kann, dass dem Generalplaner die endgültigen Honorarforderungen der Subplaner vorliegen, bevor er seine eigene Schlussrechnung an den Auftraggeber stellt.
    • Ist bezüglich Planungsänderungen, Mindestsatzeinhaltung, Bauverzögerungen etc. mit den Subplanern eine abschließende und wirksame Einigung erfolgt?
    • Sind die Besonderen Leistungen von Subplanern berücksichtigt oder kann ein Subplaner diese Honoraranteile noch nachfordern?
    • Sind die Leistungen der Subplaner vorsorglich gegenüber dem Auftraggeber nach HOAI abgerechnet?
    • Sind die Nebenkostenabrechnungen der Subplaner (Honorar schriftlich bei Auftragserteilung vereinbaren) vertragsgemäß oder kann der Subplaner nachkarten?

    Weiterführender Hinweis

    • Die Checkliste „Prüfung von Honorarschlussrechnungen auf Vollständigkeit“ finden Sie auch auf pbp.iww.de unter Downloads → Checklisten → Honorargestaltung/Honorarabrechnung
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 4 | ID 38070410