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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Neue Honorarbewertungstabellen für das Fachgebiet Medizin- und Labortechnik

    | Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik werden weitestgehend von Fachbüros geplant und überwacht, die darauf speziell ausgerichtet sind. Dieser Planungsbereich wird zunehmend komplexer und beeinflusst die Objekt- und sonstige Fachplanung im Gesundheitswesen bei Neu- und Umbauten immer stärker. Eine Arbeitsgruppe aus spezialisierten Fachbüros hat für diesen Bereich jetzt konkrete Honorarbewertungstabellen entwickelt. Lernen Sie den Hintergrund kennen und erfahren Sie, wie hilfreich die Tabellen im Planungsalltag sind. |

    Die Medizin- und Labortechnik und die HOAI

    In der HOAI-Fassung von 1996 war die Medizin- und Labortechnik noch als namentlich eigenständiger Anwendungsbereich in § 68 erfasst. Dann sind die Anwendungsbereiche in Anlagengruppen umbenannt und inhaltlich verändert worden. In der HOAI 2013 ist die Medizin- und Labortechnik keine eigene Anlagengruppe mehr, sie ist in Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrensspezifische Anlagen) geregelt. Damit hat der Verordnungsgeber alle nutzungsspezifischen Anlagen übergreifend beschrieben.

    Warum die Bewertungstabellen notwendig sind

    Das Problem ist, dass die Planungsanforderungen und -inhalte der Anlagen, die in der Anlagengruppe 7 zusammengefasst sind, zum Teil sehr unterschiedlich sind. Diese Unterschiede haben in der Praxis zur Folge, dass Einzelleistungen unterschiedlich bewertet werden müssen. Das war der Anlass, für die Medizin- und Labortechnik eine eigene Teilleistungsbewertung zu entwickeln. Sie basiert auf den Regelungen der HOAI (u. a. § 8 Abs. 2 HOAI).