· Fachbeitrag · Honorar
Der praktische Fall: Anrechenbare Kosten in der Freianlagenplanung richtig ermitteln
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, Büsum, www.ingside.de
Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei Freianlagen führt in der Praxis oft zu verschiedenen Ergebnissen. Dabei stehen unterschiedliche Blickwinkel insbesondere zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz und zu den Kosten der Technischen Ausrüstung im Fokus. PBP macht Sie auf Basis einer Fallschilderung eines Lesers mit den Unterschieden vertraut.
Der Leserfall aus der Praxis
Ein Freianlagenplaner ist mit der Planung für umfangreiche innerörtliche Baumpflanzungen im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme beauftragt. Gemäß Auftrag soll der Freianlagenplaner die festgelegte Stückzahl von 100 Bäumen in die Straßenplanung integrieren. Der Auftraggeber liefert alle erforderlichen Bestandspläne, insbesondere die zu den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Telefon, Strom, Wasser, Abwasser etc.). Wegen der hohen Dichte des Leitungsbestands konnten nur 25 Baumstandorte in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme verortet werden. Für die übrigen Baumpflanzungen hat der Auftraggeber neue Standorte identifiziert und vorgegeben. Der Leser hat zwei Fragen:
- 1. Zählt der Leitungsbestand als „durch Bauleistung hergestellte“ Leistung, soweit die KG 500 betreffend, zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz?
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