· Fachbeitrag · HOAI
Vertragsklauseln für das Tagesgeschäft (Teil 3): Wer prüft die Rechnung von Planungsbeteiligten?
| Die Neue HOAI ist in Arbeit. Stand heute ist davon auszugehen, dass sie auch einige Unklarheiten beseitigen wird. Das gilt auch für die ‒ bis dato strittige ‒ Frage, ob der Architekt die Honorarrechnungen der Fachplaner prüfen muss. PBP greift der Neuregelung vor und stellt Ihnen eine Vertragsklausel vor, die Sie sofort anwenden können. |
Die aktuelle Leistungsdiskussion
Seit Jahren vertreten eine Reihe von Auftraggebern die Auffassung, der Architekt prüfe die Honorarrechnungen der Fachplaner für Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, weil er anrechenbare Kosten und Leistungsstände je Leistungsphase am besten bewerten kann. Die neue HOAI 2026 wird ‒ Stand heute ‒ mit diesem Missverständnis aufräumen. Sie wird die Rechnungsprüfung der Fachplanerrechnungen durch den Architekten als Besondere Leistung regeln. Diese Regelung gilt als Klarstellung. Daraus lässt sich erkennen, dass es noch nie der Wille des Verordnungsgebers war, dass der Architekt die Honorarrechnungen der Fachplaner im Rahmen der Grundleistungen prüft.
Regelung aus den Neuen HOAI jetzt schon in Verträge aufnehmen
Um schon bei aktuellen Projekten Klarheit zu schaffen, empfiehlt PBP, die Regelung aus der Neuen HOAI schon bei der Vertragsanbahnung anzusprechen und in den Vertrag aufzunehmen. Die Vertragsklausel könnte wie folgt lauten:
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