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  • · Fachbeitrag · HOAI

    Sind Kosten für eigenständige Stützbauwerke auch bei der Gebäudeplanung anrechenbar?

    | Im Tagesgeschäft stellt sich immer wieder die Frage, ob der Architekt auch Honoraranteile bei Planung und Bauüberwachung von eigenständigen Stützbauwerken abrechnen darf. PBP geht dem in einem Fall auf den Grund, bei dem eine Bohrpfahlwand als eigenständiges Stützbauwerk (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) die gesamte innerstädtische Baugrube umschließt und einen sehr geringen Abstand zur Kelleraußenwand des Gebäudes aufweist. (Es geht also nicht um eine ins Gebäude integrierte Bohrpfahlwand, da wären die Kosten als solche der Kostengruppe 300 ohnehin anrechenbar). |

    Praxisfall: Bohrpfahlwand als eigenständiges Stützbauwerk

    Die technische Umsetzung erfolgt in der Weise, dass im ersten Arbeitsschritt die Stützwand eingebaut wird. Anschließend erfolgt der Baugrubenaushub für das Gebäude. Beim Aushub wird berücksichtigt, dass die Bohrpfahlwand in drei Höhenlagen rückverankert werden muss.

     

    Das bedeutet, dass der Aushub für das Gebäude (= Leistungsbild Gebäude, Kostengruppe 312 gemäß DIN 276/2008) eng koordiniert mit der Fertigstellung der Bohrpfahlwand (= Leistungsbild Ingenieurbauwerk) erfolgen muss. Anschließend wird das Gebäude mit seinen eigenen Kelleraußenwänden in die Baugrube eingebaut.